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Fragen und Antworten

Fragen und Antworten – Ihr Ratgeber bei Fahrzeugschäden im Rhein-Main-Gebiet

Ein Unfall oder ein Schaden am Fahrzeug sind stets unangenehme Erlebnisse, die niemand erwartet, aber dennoch vorkommen. Um in einer solchen Situation bestmöglich informiert zu sein, ist es entscheidend, die wichtigen Schritte zu kennen – von der ersten Schadensfeststellung bis zur endgültigen Abwicklung durch die Versicherung. Wie wird die Schadenshöhe ermittelt? Welche Aufgaben übernimmt ein Kfz-Gutachter, und was bedeutet eigentlich „Merkantile Wertminderung“? Auch Fragen zu Ersatzwagen und der passenden Mietwagenklasse sind häufig und relevant.

Unsere FAQ-Seite bietet eine umfassende Übersicht zu diesen und weiteren Themen und richtet sich nicht nur an Fahrzeughalter, sondern auch an Werkstätten, Rechtsanwälte und Versicherungsagenten. Jede Frage und Antwort ist darauf ausgelegt, Ihnen klar und verständlich die komplexen Prozesse zu erläutern, die im Schadensfall wichtig werden. Verschaffen Sie sich das Wissen, das Sie brauchen, um eine informierte Entscheidung zu treffen und sicher durch die Schritte der Schadenabwicklung durch die Versicherung zu gehen.

Eure Fragen Unsere Antworten

Ein Unfall oder Fahrzeugschaden wirft oft viele Fragen auf. Auf dieser Seite beantworten wir die häufigsten Anliegen, um Ihnen dabei zu helfen, Klarheit und Verständnis in einer oft stressigen Situation zu gewinnen. Egal, ob Sie Fahrzeughalter, Werkstattbetreiber, Anwalt oder Versicherungsagent sind – hier finden Sie präzise und verständliche Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen.

Wenn Sie in einen Kfz-Unfall verwickelt sind, gibt es einige grundlegende Schritte, die Ihnen helfen, die Situation sicher und effizient zu bewältigen:

  1. Sicherheit geht vor: Überprüfen Sie zuerst, ob alle Beteiligten in Sicherheit sind. Falls nötig, rufen Sie sofort die Rettungsdienste, insbesondere bei Verletzungen.

  2. Unfallstelle sichern: Falls möglich, bewegen Sie die Fahrzeuge an den Straßenrand, um den Verkehr nicht zu blockieren. Schalten Sie die Warnblinkanlage ein und stellen Sie das Warndreieck auf, um andere Verkehrsteilnehmer zu warnen.

  3. Polizei informieren: In vielen Fällen ist es ratsam, die Polizei zu rufen, besonders bei Verletzungen, erheblichem Sachschaden oder Unklarheiten über die Schuldfrage. Ein Unfallbericht der Polizei kann für die spätere Schadensregulierung hilfreich sein.

  4. Austausch von Informationen: Notieren Sie die Kontaktdaten und Versicherungsinformationen der anderen Fahrer sowie die Namen und Adressen etwaiger Zeugen.

  5. Dokumentation des Unfalls: Fotografieren Sie die Unfallstelle, die Fahrzeuge und alle relevanten Details. Diese Aufnahmen können später als Beweismittel dienen, insbesondere wenn Sie die Fahrzeuge in ihrer Endposition nach dem Unfall festhalten.

  6. Unfallbericht ausfüllen: Falls die Polizei vor Ort ist, wird ein offizieller Unfallbericht erstellt. Falls nicht, informieren Sie Ihre Versicherung über den Unfall und reichen Sie eine eigene Dokumentation ein.

  7. Unfallmeldung und Gutachter einschalten: Kontaktieren Sie einen erfahrenen Gutachter oder Anwalt, um die nächsten Schritte zu planen und eine detaillierte Schadensbewertung vornehmen zu lassen.

  8. Arztbesuch: Auch wenn Sie keine offensichtlichen Verletzungen haben, ist ein Arztbesuch ratsam, um mögliche innere Verletzungen oder spätere Beschwerden auszuschließen.

  9. Rechtsberatung einholen: Bei Unsicherheiten oder rechtlichen Fragen kann die Beratung durch einen Anwalt für Verkehrsrecht hilfreich sein, besonders bei der Klärung der Schuldfrage oder bei Schadenersatzforderungen.

  10. Schadensregulierung durch die Versicherung: Ihre Versicherung wird, abhängig von den Unfallumständen und den jeweiligen Versicherungsbedingungen, die notwendigen Schritte zur Schadensregulierung einleiten. Dies kann Reparaturen, Ersatzfahrzeuge oder Entschädigungszahlungen umfassen.

Bleiben Sie ruhig und folgen Sie diesen Schritten sorgfältig. Eine umsichtige Reaktion trägt dazu bei, dass die Schadensregulierung nach einem Kfz-Unfall reibungslos verläuft.

Ein Kfz-Gutachten ist in verschiedenen Situationen erforderlich, insbesondere wenn:

  1. Nach einem Unfall: Bei Schäden, die durch einen Unfall entstanden sind, ist ein Gutachten entscheidend, um den Schadenumfang, die Schadenshöhe und eventuelle Wertminderungen festzustellen. Es dient als Grundlage für die Schadensregulierung durch die Versicherung des Unfallverursachers oder, im Fall eines Kaskoschadens, durch die eigene Versicherung.

  2. Versicherungsansprüche: Wenn Sie eine Entschädigung von Ihrer Versicherung einfordern möchten, benötigen Sie ein Gutachten, das den genauen Schaden dokumentiert und die Basis für die Berechnung der Entschädigungszahlung darstellt.

  3. Streitigkeiten über den Fahrzeugzustand: Bei Uneinigkeiten über den Zustand eines Fahrzeugs, etwa nach einem Fahrzeugverkauf oder im Rahmen von Leasingrückgaben, kann ein unabhängiges Gutachten Klarheit schaffen.

  4. Fahrzeugbewertung bei Kauf und Verkauf: Ein Wertgutachten hilft dabei, den tatsächlichen Marktwert des Fahrzeugs festzulegen, um faire Verhandlungen beim Kauf oder Verkauf zu gewährleisten und Preisfallen zu vermeiden.

Kurz gesagt, ein Kfz-Gutachten ist immer dann sinnvoll, wenn ein genauer Nachweis über den Schadenumfang, den Wert oder den Zustand des Fahrzeugs notwendig ist – sei es für Versicherungszwecke, juristische Fragen oder den Kauf und Verkauf.

Grundsätzlich zahlt die Person, die den Kfz-Gutachter beauftragt hat, die Kosten für das Gutachten. In vielen Fällen jedoch – insbesondere bei unverschuldeten Unfällen – übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten für das Gutachten. Damit wird sichergestellt, dass der Geschädigte keine finanziellen Belastungen tragen muss, um den Schaden geltend zu machen und die Schadensregulierung durch die Versicherung zu starten.

Sollte das Gutachten zur Prüfung eines Kaskoschadens erforderlich sein, hängt die Kostenübernahme von den spezifischen Bedingungen der eigenen Kaskoversicherung ab. Es empfiehlt sich daher, im Vorfeld bei der Versicherung nachzufragen, ob und unter welchen Voraussetzungen die Gutachterkosten erstattet werden.

Ein Reparaturschaden bezeichnet die Schäden an einem Fahrzeug, die infolge eines Unfalls oder Vorfalls entstanden sind und deren Behebung durch Reparaturen erforderlich ist. Typische Reparaturschäden treten auf, wenn das Fahrzeug beispielsweise stark verformt wird, mechanische Komponenten wie Motor oder Getriebe beschädigt sind, oder die Karosserie sichtbare Schäden aufweist.

Ein Reparaturschaden bedeutet, dass das Fahrzeug instandgesetzt werden muss, um die Verkehrssicherheit wiederherzustellen und eine einwandfreie Funktionalität zu gewährleisten. Ein Gutachten kann in solchen Fällen den Schadenumfang, die notwendigen Reparaturen und die Kosten für die Wiederherstellung dokumentieren, was für die Schadensregulierung durch die Versicherung von Bedeutung ist.

Die fiktive Abrechnung ist eine spezielle Abrechnungsmethode im Rahmen eines Kfz-Gutachtens, bei der die Kosten für die Reparatur eines Schadens ausgezahlt werden, ohne dass die Reparatur tatsächlich durchgeführt werden muss. Statt die Reparaturen in einer Werkstatt vornehmen zu lassen, erhält der Geschädigte den im Gutachten ermittelten Betrag für die Reparaturkosten.

 

Nach einem Unfall kann der Fahrzeughalter ein Gutachten erstellen lassen, das die Schäden sowie die voraussichtlichen Reparaturkosten dokumentiert. Bei der fiktiven Abrechnung wird der geschätzte Betrag auf Grundlage dieses Gutachtens ausgezahlt, und der Halter entscheidet selbst, ob er das Geld für die Reparatur nutzt oder das Fahrzeug in seinem beschädigten Zustand belässt. Diese Methode bietet Flexibilität, da das ausgezahlte Geld auch für andere Zwecke verwendet werden kann, beispielsweise wenn der Halter kleinere Schäden selbst beheben oder den Wagen in Eigenregie instand setzen möchte.

 

Die fiktive Abrechnung ist eine gängige Option, besonders wenn die Schäden das Fahrverhalten nicht beeinträchtigen oder wenn die Reparatur aus persönlichen Gründen nicht gewünscht ist.

Ein Totalschaden liegt vor, wenn bei einem Kfz-Unfall die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs übersteigen. Dies bedeutet, dass der Schaden so erheblich ist, dass es wirtschaftlich nicht sinnvoll ist, das Fahrzeug zu reparieren. Typischerweise spricht man von einem Totalschaden, wenn die geschätzten Reparaturkosten mindestens 70–80 % des Wiederbeschaffungswertes des Fahrzeugs betragen.

Es gibt zwei Arten von Totalschäden:

  • Wirtschaftlicher Totalschaden: Die Reparaturkosten sind so hoch, dass die Instandsetzung im Vergleich zum Fahrzeugwert unrentabel ist.

  • Technischer Totalschaden: Das Fahrzeug kann technisch nicht wiederhergestellt werden.

Die genauen Kriterien für einen Totalschaden können je nach Land und Versicherung unterschiedlich sein. Ein Gutachten hilft dabei, den Schaden präzise zu bewerten und festzustellen, ob ein Totalschaden vorliegt und welche Entschädigung angemessen ist.

Die 130%-Regelung ist eine besondere Regel im deutschen Versicherungswesen, die es Fahrzeughaltern ermöglicht, einen Unfallschaden reparieren zu lassen, auch wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs geringfügig übersteigen. Die Regel greift, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs um nicht mehr als 30% übersteigen.

Das bedeutet konkret: Wenn die Kosten für die Instandsetzung maximal 130% des Wiederbeschaffungswerts betragen, kann das Fahrzeug dennoch repariert werden, anstatt als wirtschaftlicher Totalschaden abgerechnet zu werden. Voraussetzung ist jedoch, dass das Fahrzeug anschließend mindestens sechs Monate weiter genutzt wird.

Beispiel:
Beträgt der Wiederbeschaffungswert eines Fahrzeugs 10.000 Euro und belaufen sich die Reparaturkosten auf 12.000 Euro, würde die 130%-Regelung greifen, da die Reparaturkosten die 130%-Grenze (13.000 Euro) nicht überschreiten.

Ein unabhängiger Kfz-Gutachter kann Ihnen helfen, den Schaden einzuschätzen und zu prüfen, ob die 130%-Regelung in Ihrem Fall anwendbar ist. Diese Regelung gibt Fahrzeughaltern mehr Flexibilität, falls sie sich trotz höherer Reparaturkosten für den Erhalt des Fahrzeugs entscheiden möchten.

Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, der benötigt wird, um ein beschädigtes oder gestohlenes Fahrzeug durch ein gleichwertiges Fahrzeug zu ersetzen. Im Rahmen eines Kfz-Gutachtens gibt der Wiederbeschaffungswert also an, wie viel es kosten würde, ein vergleichbares Fahrzeug auf dem Markt zu erwerben, basierend auf Alter, Zustand und Ausstattung des Fahrzeugs.

Dabei berücksichtigt der Wiederbeschaffungswert nur den objektiven Marktwert des Fahrzeugs und keine persönlichen oder emotionalen Werte des Halters. Auch ein möglicher Sammlerwert wird meist nicht einbezogen, es sei denn, es handelt sich um ein anerkanntes Sammlerfahrzeug. Der Wiederbeschaffungswert bildet die Grundlage für Versicherungsabrechnungen, insbesondere bei Totalschäden, um den finanziellen Verlust des Fahrzeughalters auszugleichen.

Der Restwert ist der geschätzte Wert eines Fahrzeugs nach einem Unfall oder bei erheblichem Schaden, wenn das Fahrzeug als Totalschaden eingestuft wurde. Er stellt den Betrag dar, den das beschädigte Fahrzeug auf dem Markt noch erzielen könnte, beispielsweise durch Verkauf an einen Autoverwerter oder einen Käufer, der es für Ersatzteile nutzen möchte.

Wenn ein Fahrzeug einen Totalschaden erleidet, beauftragt die Versicherung in der Regel einen Gutachter, um den Restwert zu ermitteln. Der Gutachter berücksichtigt dabei Faktoren wie Fahrzeugtyp, Alter, Zustand und den Marktwert ähnlicher Fahrzeuge. Der ermittelte Restwert beeinflusst, wie viel Entschädigung der Fahrzeughalter von der Versicherung erhält: Entweder kann der Halter das Fahrzeug zu diesem Restwert an die Versicherung oder an einen Dritten verkaufen, oder er behält es und erhält eine Entschädigung abzüglich des Restwerts.

Der Restwert ist daher ein wesentlicher Faktor bei der Schadensregulierung, da er die finanzielle Entschädigung beeinflusst, die der Eigentümer des beschädigten Fahrzeugs erwarten kann.

Der Nutzungsausfall ist eine Entschädigung, die einem Fahrzeughalter zusteht, wenn sein Fahrzeug nach einem Unfall oder während einer notwendigen Reparatur vorübergehend nicht genutzt werden kann. Diese Nutzungsausfallentschädigung soll die Unannehmlichkeiten und den möglichen wirtschaftlichen Verlust ausgleichen, die durch den temporären Fahrzeugausfall entstehen. Die Höhe der Entschädigung wird anhand einer Nutzungsausfalltabelle berechnet, die festlegt, wie viel der Fahrzeughalter pro Tag für den Nutzungsausfall erhält. Die Tabelle orientiert sich an der Fahrzeugklasse und dem Modell des Fahrzeugs, sodass für verschiedene Fahrzeugtypen unterschiedliche Tagessätze gelten. Ein Kleinwagen hat beispielsweise einen niedrigeren Tagessatz als ein Oberklassefahrzeug. Die Nutzungsausfalltabelle dient Gutachtern, Versicherungen und Juristen als gängiges Berechnungstool und bietet eine Orientierung, die auf Erfahrungswerten basiert.

Nutzungsausfalltabelle PKW

Gruppe Alter bis 5 Jahren Alter 5 – 10 Jahren Alter über 10 Jahren Beispiele der Gruppe
A 23,00€ 23,00€ 23,00€ Ford Ka, Smart, Renault Twingo
B 29,00€ 27,00€ 27,00€ VW Polo, Seat Ibiza, Fiat Punto, VW Lupo, Renault Clio, Toyota Yaris, Opel Corsa, Hyundai Accent
C 35,00€ 29,00€ 27,00€ VW Golf, Opel Astra, Mercedes A, Toyota Corolla, Fiat Brava, Renault Megane, Peugeot 306
D 38,00€ 35,00€ 29,00€ Ford Focus, Volvo S40, Alfa Romeo, Toyota Corolla, Alfa Romeo 145, Citroen Saxo
E 43,00€ 38,00€ 35,00€ BMW 318, Alfa Romeo, Opel Vectra, Audi A3, Ford Mondeo, Fiat Marea, Mazda 626, Opel Vectra
F 50,00€ 43,00€ 38,00€ Audi A4 1,9 TDI, Opel Zafira, Opel Mokka, VW Passat, Opel Omega
G 59,00€ 50,00€ 43,00€ Audi A6 Avant 1,9 TDI, Mercedes C220, Peugeot 605, BMW 520, Ford Cougar
H 65,00€ 59,00€ 50,00€ Volvo V70, Audi A6 2.6, Mercedes C280, Mercedes E-Klasse, BMW 530
J 79,00€ 65,00€ 59,00€ BMW X5 3,0 D, Mercedes S 280, BMW 540i, Lexus
K 119,00€ 119,00€ 119,00€ BMW M3 Cabrio, Audi A8, Jaguar XJR 4.0
L 175,00€ 175,00€ 175,00€ Porsche 911 Turbo, BMW 750i, BMW 850, Jaguar XJ12 6.0, Audi Q8

Transporter

Gruppe Fahrzeugbeispiele Eure je Tag
C Opel Combo 1,3, Fiat Doblo 35,00€
D Peugeot Partner Combi, VW Caddy 1,4 38,00€
E Ford Tourneo, Opel Combo CDTI, VW Caddy 1,9 TDI 43,00€
F Citroën Cumpy, Fiat Scudo, Transporter T5 50,00€
G Fiat Ducato, Ford FT 300, Mercedes Vito 109, Nissan Primaster, Opel Vivaro 2.0 CDTI, Renault Trafic 2.0 DCI 90 59,00€
H Opel Movano, Nissan Interstar, VW T5 Caravelle, Renault Master 2.5, Mercedes-Benz Vito 115 CDI, Ford FT 330, 350 65,00€
J Mercedes Vito 123, Sprinter 224, VW TS Multivan, Crafter 30 TDI 79,00€

Motorräder

Gruppe Fahrzeugbeispiele Eure je Tag
A Mofa, Moped, Mokick bis 50cm³ Aprilla RS 50, Scarabeo 50 KAT, Area 51, Habana 10,00€
B Leichtkrafträder und Roller bis 80cm³ Thunder Bike 50, Devil Racing 80, Samba SR 80, PX 80 Lusso 15,00€
C Roller und Motorräder bis 7KW YP 125 R Majesty, Sfera 125, GN 125 Classic, Cobra Racer 100 18,00€
D Roller und Motorräder bis 13KW Spacer 125, PX 200, Vespa ET4 125, Dylan 125 18,00€
E Roller und Motorräder bis 20KW CBR 600 F, 400 SS Nuda, Mito 125, Saxon Tour 301 26,00€
F Motorräder bis 37KW CB 750, VFR 570 F, LC 640, Scorpion Tour, Sachs Roadster 800 31,00€
G Motorräder bis 57KW California Stone, Burgman 650, Sportster 1200 Sport 46,00€
H Motorräder bis 72KW Ninja ZX-9R, GSF 1200 Bandit, TL 1000, FZR 600 56,00€
J Motorräder über 72KW oder über 1200cm³ GPZ 900 R, MV F4, SV 1000 (S), Heritage Springer 66,00€

Die Mietwagenklasse bezeichnet die Kategorie oder den Fahrzeugtyp eines Mietwagens, der als Ersatzfahrzeug zur Verfügung gestellt wird, wenn das eigene Fahrzeug nach einem Unfall repariert wird oder nicht fahrbereit ist. Diese Klassen unterscheiden sich in Größe, Ausstattung und Komfort und spielen eine wichtige Rolle bei der Erstellung von Unfallgutachten und Versicherungsansprüchen.

Die Wahl der Mietwagenklasse richtet sich nach dem ursprünglichen Fahrzeug des Geschädigten sowie nach den Versicherungsbedingungen. Die Mietwagenklasse sollte das geschädigte Fahrzeug in Ausstattung und Funktion möglichst ersetzen, sodass der Halter keine Komforteinbußen hinnehmen muss.

Typische Mietwagenklassen sind:

  • Kleinwagen (z.B. VW Polo): Kompakte, kraftstoffsparende Fahrzeuge für den Stadtverkehr.

  • Kompaktklasse (z.B. Ford Focus): Bietet mehr Platz und Komfort, ideal für längere Fahrten.

  • Mittelklasse (z.B. Toyota Camry): Geräumigere Limousinen mit mehr Leistung und Komfort.

  • SUV (z.B. Honda CR-V): Sportliche Geländewagen mit viel Platz und vielseitiger Straßentauglichkeit.

  • Kombi (z.B. Skoda Octavia Kombi): Geräumige Fahrzeuge, ideal für den Transport von Gepäck und sperrigen Gegenständen.

  • Luxusklasse (z.B. Mercedes-Benz E-Klasse): Premiumfahrzeuge mit exklusiver Ausstattung und hohem Komfort.

Diese Klasseneinteilung ermöglicht es, einen geeigneten Ersatzwagen zu wählen, der dem Unfallfahrzeug möglichst ähnlich ist, um den Nutzungsausfall komfortabel zu überbrücken.

Die merkantile Wertminderung bezeichnet den Wertverlust eines Fahrzeugs, der aufgrund einer Unfallhistorie entsteht, selbst wenn das Fahrzeug nach dem Schaden vollständig und fachgerecht repariert wurde. Dieser Wertverlust ergibt sich, weil viele potenzielle Käufer bei einem Fahrzeug mit Unfallschaden skeptisch sind und oft weniger zahlen möchten, selbst wenn es technisch wiederhergestellt wurde.

Die merkantile Wertminderung soll diesen zusätzlichen Wertverlust ausgleichen. Der Fahrzeughalter hat dadurch Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung, die neben den reinen Reparaturkosten gezahlt wird. Der Betrag wird von einem Kfz-Gutachter ermittelt, der die Schadenhöhe und den Einfluss auf den Fahrzeugwert einschätzt. Versicherungen berücksichtigen diesen Wertverlust bei der Schadensregulierung, um sicherzustellen, dass der Geschädigte für den langfristigen Wertverlust angemessen entschädigt wird.

Ja, ein Kfz-Gutachter kann neben einem vollständigen Gutachten auch einen Kostenvoranschlag für Reparaturen erstellen. Als Sachverständiger für Fahrzeugschäden verfügt ein Gutachter über das Fachwissen, um nicht nur den Schadensumfang und den Wertverlust zu bewerten, sondern auch die voraussichtlichen Kosten für eine fachgerechte Reparatur zu kalkulieren.

Ein Kostenvoranschlag umfasst die geschätzten Reparaturkosten, einschließlich der Kosten für Ersatzteile, Arbeitsstunden und andere Aufwendungen. Dieses Dokument hilft dem Fahrzeughalter, die finanziellen Aufwendungen besser abzuschätzen und kann bei der Erstattung durch die Versicherung als Grundlage dienen.

Es ist wichtig, den Unterschied zwischen einem Kostenvoranschlag und einem vollständigen Gutachten zu beachten. Während das Kfz-Gutachten eine umfassende Analyse des Schadens und des Fahrzeugzustands liefert, konzentriert sich der Kostenvoranschlag ausschließlich auf die geschätzten Reparaturkosten. Beide Dokumente können jedoch vom gleichen Gutachter erstellt werden, je nach den Bedürfnissen des Fahrzeughalters und den Anforderungen der Versicherung.

Ein Bagatellschaden bezeichnet einen geringen Schaden an einem Fahrzeug, der als unbedeutend oder oberflächlich eingestuft wird. In der Regel handelt es sich um Schäden, die keine Auswirkungen auf die Funktionsfähigkeit oder Sicherheit des Fahrzeugs haben und deren Reparaturkosten vergleichsweise niedrig sind.

Typische Bagatellschäden sind kleine Kratzer, leichte Dellen oder beschädigte Seitenspiegel, die einfach und kostengünstig behoben werden können. Der genaue Schwellenwert, ab wann ein Schaden als Bagatellschaden gilt, kann je nach Versicherungsgesellschaft und Land variieren, liegt jedoch meist bei einem Betrag von etwa 750 Euro oder weniger.

Obwohl Bagatellschäden in der Regel keinen Kfz-Gutachter erfordern, kann es sinnvoll sein, einen Experten hinzuzuziehen, um sicherzustellen, dass tatsächlich keine verdeckten Schäden vorliegen und der Schaden korrekt bewertet wird.